Hünenburg Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Hann. Münden, (Presselstr.12, 34346 Hann. Münden).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fred Stemmer Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs GmbH am 08.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hünenburg Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Hann. Münden, (Presselstr.12, 34346 Hann. Münden).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Fred Stemmer Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Hann. Münden (Amtsgericht Göttingen HRB 112175) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.