HRB 101256: H & D IT Automotive Services GmbH, Wolfsburg, John-F.-Kennedy-Allee 62, 38444 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als jeweils übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 28.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 und der Gesellschafterversammlungen der folgenden übertragenden Rechtsträger vom 28.12.2020 mit - der H&D ITAS Süd GmbH mit Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt, HRB 4970), - der H&D ITAS Infrastructure Services GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 201603), - der H&D ITAS Application Services GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 201607) und - der H&D ITAS Client Services GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 201593) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 101256: H & D IT Automotive Services GmbH, Wolfsburg, John-F.-Kennedy-Allee 62, 38444 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.12.2020 mit der Hönigsberg & Düvel Datentechnik GmbH mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, HRB 100376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 101256: H & D IT Automotive Services GmbH, Wolfsburg, John-F.-Kennedy-Allee 62, 38444 Wolfsburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hönigsberg & Düvel Datentechnik GmbH am 01.04.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Der mit dem übernehmenden Rechtsträger Hönigsberg & Düvel Datentechnik GmbH am 19.11.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist aufgrund der wirksamen Verschmelzung von Rechts wegen beendet.
HRB 101256: H & D IT Automotive Services GmbH, Wolfsburg, John-F.-Kennedy-Allee 62, 38444 Wolfsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dietz, Oliver, Burgdorf, * ‒.‒.‒‒; Hönigsberg, Anita, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒; Hönigsberg, Bernhard, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 101256: H & D IT Automotive Services GmbH, Wolfsburg, John-F.-Kennedy-Allee 62, 38444 Wolfsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
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