HRB 17092: H & H Flüssiggas GmbH, Gersthofen-Hirblingen, Täfertinger Straße 15, 86368 Gersthofen-Hirblingen. Prokura erloschen: Seemiller, Daniel, Gersthofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17092: H & H Flüssiggas GmbH, Gersthofen-Hirblingen, Täfertinger Straße 15, 86368 Gersthofen-Hirblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der H&H Autogas GmbH mit dem Sitz in Gersthofen und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung der Verschmelzung wirksam. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR.
HRB 17092: H & H Flüssiggas GmbH, Gersthofen-Hirblingen, Täfertinger Straße 15, 86368 Gersthofen-Hirblingen. Die H&H Autogas GmbH mit dem Sitz in Gersthofen (Amtsgericht Augsburg HRB 22639) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 17092: H & H Flüssiggas GmbH, Gersthofen-Hirblingen, Täfertinger Straße 15, 86368 Gersthofen-Hirblingen. Erteilt: Einzelprokura: Seemiller, Daniel, Gersthofen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17092: H & H Flüssiggas GmbH, Gersthofen-Hirblingen, Täfertinger Straße 15, 86368 Gersthofen-Hirblingen. Die fluessiggasdiscount24 UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Weißdorf (Amtsgericht Hof HRB 4698) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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