HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.05.2019 (30 IN 111/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 30 IN 111/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 06.02.2019 (101 IN 111/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FaceTravel GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 726588) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HHB Touristik GmbH", Bobingen (Amtsgericht Augsburg HRB 30565) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104904: H & H Touristik GmbH, Karlsruhe, Kaiserstr. 94 a, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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