H & P Verlagsgesellschaft mbH, Leverkusen (Wuppertal Str. 13, 51381 Leverkusen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hötzer Anzeigenagentur e.K. am 22.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
H & P Verlagsgesellschaft mbH, Leverkusen (Wuppertal Str. 13, 51381 Leverkusen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Hötzer Anzeigenagentur e.K. mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 23080) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
H & P Verlagsgesellschaft mbH, Leverkusen (Wuppertal Str. 13, 51381 Leverkusen). Nicht mehr Geschäftsführer: Kaechele, Axel.