H & R Kommunikation GmbH, Köln (Bayrische Str. 18, 01069 Dresden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heimrich & Hannot Events GmbH am 16.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
H & R Kommunikation GmbH, Köln (Maybachstr. 24, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.07.2010 mit der Heimrich & Hannot Events GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 7177) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
H & R Kommunikation GmbH, Köln (Maybachstr. 24, 50670 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Reinberger, Erwin.