HRB 50568: H & W Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der HANDELSHOF KANNE Beteiligungs GmbH mit Sitz in Detmold (Amtsgericht Lemgo HRB 5529) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 50568: H & W Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates (Gesellschafterausschusses) eingereicht worden.
HRB 50568: H & W Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Münster, Florian, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 50568: H & W Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat beschlossen das Stammkapital um 224.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR zu erhöhen, § 3 Ziffer (1) der Satzung wurde neu gefasst. Die Satzung wurde im Übrigen insgesamt neu gefasst. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR.
HRB 50568: H & W Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Im Zollhafen 24, 50678 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019 mit der Handelshof Hamm Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HRB 6563) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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