H - R - S KESSLER GmbH, Merchweiler, (Peter-Wust-Straße 27 a, 66589 Merchweiler).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Michael Kessler übertragen. Die Verschmelzung ist nach §§ 122 Abs. 2, 20 UmwG mit Eintragung am 02.08.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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