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H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG, Taunusstein (HRA 9953) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Aarstr. 90
65232 Taunusstein
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2012
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 9953
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG aus Taunusstein war im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRA 9953 verzeichnet. Nach der Gründung am 08.11.2012 hat die H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die TV-Film-und Medienproduktion, alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie Kauf und Verkauf und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes.' Die H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.11.2024)

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Registermeldungen 8

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
6 b)
Die Firma ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen.
a)
12.11.2024
Beer
5 b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden
(Az. 10 IN 61/14) vom 08.11.2022 ist das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten
des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt.
Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.
a)
14.02.2023
Beer
b)
Fall 5
Calendar 07.07.2014
Veränderung

HRA 9953:H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG, Taunusstein, Aarstraße 90, 65232 Taunusstein.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.

Calendar 04.06.2013
Löschung

H-M Hessen-Medien GmbH, Taunusstein, Aarstraße 90, 65232 Taunusstein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H-M Hessen-Media GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9953) am 27.05.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 04.06.2013
Veränderung

H-M Hessen-Medien GmbH, Taunusstein, Aarstraße 90, 65232 Taunusstein. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2013 im Wege des Formwechsels in die H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in Taunusstein (21 AR 301/13) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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Historie 3

04.06.2013
Firmenname geändert

alt:
H-M Hessen-Medien GmbH

neu:
H-M Hessen-Medien GmbH & Co. KG

Entscheideränderung

Eintritt
H-M Hessen-Medien Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Löschung 27.05.2013

15.03.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Nikolaus Elnain
Geschäftsführer

21.12.2012
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Peter Heinz
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.12.2012