H-ZWO Werbeagentur GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach (Schloßstr. 20, 51429 Bergisch Gladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.02.2008 mit der H - ZWO PRO:MOTION GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln HRB 55598) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51429 Bergisch Gladbach
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG