HRB 4219 FL: Carmen Brodersen GmbH, Hörup, Bärenshöft 1, 24980 Hörup. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 4219 FL: Carmen Brodersen GmbH, Hörup, Bärenshöft 1, 24980 Hörup. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Brodersen, Carmen, * ‒.‒.‒‒, Hörup; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 4219 FL: Firma vormals: CarLine Fahrzeugbeschriftung GmbH, Sitz vormals: Flensburg, Bärenshöft 1, 24980 Hörup. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.04.2013 ist § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Der Sitz der Gesellschaft ist von Flensburg nach Hörup verlegt worden. Die Firma lautet jetzt: Carmen Brodersen GmbH. Änderung zu Geschäftsführer Nr. 1: Brodersen, Carmen, geb. Körner, * ‒.‒.‒‒, Hörup; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
H. & E. Reinert International GmbH, Versmold, Mittel-Loxten 37, 33775 Versmold. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H. & E. Reinert Westfälische Privat-Fleischerei GmbH am 03.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
H. & E. Reinert International GmbH, Versmold, Mittel-Loxten 37, 33775 Versmold. Geschäftsanschrift: Mittel-Loxten 37, 33775 Versmold. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.05.2012 mit der H & E Reinert Westfälische Privat-Fleischerei GmbH mit Sitz in Versmold (Amtsgericht Gütersloh HRB 5185) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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