H. & W. Meyer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig (Neukirchener Str. 31, 38116 Braunschweig). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2006 im Wege des Formwechsels in die H. & W. Meyer OHG (Amtsgericht Braunschweig HRA 200363) mit Sitz in Braunschweig umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
38116 Braunschweig
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Amtsgericht: Braunschweig
Rechtsform: GmbH