H. + L. Automaten GmbH, Siegen, Am Rosengarten 20, 57080 Siegen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
H. + L. Automaten GmbH, Siegen, Am Rosengarten 20, 57080 Siegen.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Liquidator: Wolff, Berthold Johann Paul, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
H. + L. Automaten GmbH, Siegen (Erzbergerstr. 182, 41061 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04. August 2004 mit Änderung vom 09.08.2005 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Gegenstand: (1) Das Aufstellen von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Lutz, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Neue Geschäftsführer: Schmidt, Herbert, Siegen, * ‒.‒.‒‒; Wolff, Berthold Johann Paul, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Bekanntmachungen erfolgen nur im Bundesanzeiger.