Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
28.06.2023
Dannegger
b)
Fall 5 |
4 |
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a)
Von Amts wegen eingetragen:
Die Gesellschaft wird durch den/die
Liquidator/en vertreten. |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts
Amtsgericht Schweinfurt (IN 225/16) vom 29.08.2022 ist das
Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit gem. § 211
InsO eingestellt. |
a)
14.09.2022
Dannegger
b)
Fall 4 |
HRA 43320: H. E. Immobilien Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Mainz, Am Sägewerk 1, 55124 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Ruländerstraße 32, 55129 Mainz.
HRB 43320: ESP European SunPower Verwaltungs-GmbH, Nierstein, Waldsiedlung 9, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Janke, Arthur, Bad Neustadt a.d. Saale, * ‒.‒.‒‒.
HRA 43320: H. E. Immobilien Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Mainz, Am Sägewerk 1, 55124 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2020 mit der H.I.S.U. Immobilien Verwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - 43321) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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