HRA 2977: H. Focher GmbH & Co. KG, Hamm, Wörthstraße 11, 59067 Hamm. Rechtsform geändert, nunmehr: Einzelkaufmann. Firma geändert; nunmehr Neue Firma: H. Focher e.K. Änderung zur Geschäftsanschrift: Marker Allee 33, 59063 Hamm. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: H. Focher Verwaltungs-GmbH, Hamm (Amtsgericht Hamm HR B 5302). Eingetreten als Inhaber: Focher, Hermann, Hamm, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
H. Focher GmbH & Co. KG, Hamm (Wörthstr. 11, 59065 Hamm, Der Betrieb des Malerhandwerks sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: H. Focher Verwaltungs-GmbH, Hamm (Amtsgericht Hamm HR B 5302). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der H. Focher GmbH, Hamm (Amtsgericht Hamm, HRB 1607) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2004. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.