HRB 14881: H. Gertsen & D. Gertsen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr (Bruchstr. 108, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14881: H. Gertsen & D. Gertsen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr (Bruchstr. 108, 45468 Mülheim an der Ruhr). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
H. Gertsen & D. Gertsen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr (Bruchstr. 108, 45468 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Vertretung), § 14 (entfallen) und § 20 (Schlussbestimmung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von dem Verbot des Selbstkontrahierens befreit. Herr Detlef Gertsen ist als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter kraft Satzung befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gertsen, Heinrich, Rentner, Mülheim a.d. Ruhr.