H. J. Hermanns, Isolierbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuss-Holzheim (Tokiostr. 1, 41472 Neuss). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
H. J. Hermanns, Isolierbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuss-Holzheim (Tokiostr. 1, 41472 Neuss). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
H. J. Hermanns, Isolierbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuss-Holzheim, (Tokiostr. 1, 41472 Neuss).Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (AZ: 503 IN 14/99) vom 1. Juni 2010 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.