HRB 260323: H. Joseph Bauelemente GmbH, Reute, Kreuzmattenstraße 12, 14, 79276 Reute. Nicht mehr Geschäftsführer: Joseph, Horst, Reute, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Joseph, Nino, Reute, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Disch, Frank, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒; Groß, Gabriele, Reute, * ‒.‒.‒‒.
HRB 260323: Klauke - Kunststoffenster GmbH, Reute, Kreuzmattenstraße 14, 79276 Reute. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "H. Joseph Bauelemente GmbH", Reute (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 260435), um 152.000,00 EUR auf 358.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: H. Joseph Bauelemente GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Kreuzmattenstraße 12, 14, 79276 Reute. Gegenstand geändert; nun: Die Konstruktion und die Herstellung sowie der Vertrieb und die Montage von Bauelementen. 358.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Joseph, Horst Dieter, Reute, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Joseph, Horst, Reute, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "H. Joseph Bauelemente GmbH", Reute (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 260435), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.