HRB 92164: H. Reus GmbH, Hanau, Martin-Luther-King-Str. 40, 63452 Hanau. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 92164: H. Reus GmbH, Hanau, Martin-Luther-King-Str. 40, 63452 Hanau. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
HRB 92164: H. Reus GmbH, Hanau, Martin-Luther-King-Str. 40, 63452 Hanau. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Reus, Herbert, Hanau, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 50/13) vom 14.12.2017 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt.
H. Reus GmbH, Hanau, Martin-Luther-King-Str. 40, 63452 Hanau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
H. Reus GmbH, Hanau (Martin-Luther-King-Str. 40, 63452 Hanau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2007. Gegenstand: Betrieb einer Glaserei und Schreinerei, die Be- und Verarbeitung von Holz, Glas, Metall und Kunststoffen sowie der Handel mit Kunstgegenständen sowie das Rahmen von Bildern. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Reus, Herbert, Hanau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der H. Reus KG mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 3650). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.