HRB 141281: H. Schmidt u. Sohn GmbH, Harpstedt, Schwarzer-Berg-Weg 20, 27243 Harpstedt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Marko Schmidt e.K. am 05.04.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 141281: H. Schmidt u. Sohn GmbH, Harpstedt, Schwarzer-Berg-Weg 20, 27243 Harpstedt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 und der Zustimmung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.03.2018 mit der Marko Schmidt e.K. mit Sitz in Harpstedt (HRA 205643) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 141281: H. Schmidt u. Sohn GmbH, Harpstedt, Schwarzer-Berg-Weg 20, 27243 Harpstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.