3 |
b)
Hilchenbach
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
An der Ferndorf 16, 57271 Hilchenbach |
|
b)
Nach Ergänzung des Geburtsdatums weiterhin
Geschäftsführer:
Seelbach, Hermann, Hilchenbach, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2024 hat die
Sitzverlegung nach Hilchenbach und die Änderung von § 1
(Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. |
a)
20.09.2024
Vöckel |
1 |
a)
H. Seelbach GmbH
b)
Attendorn
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Herstellung und der Vertrieb von
Stahlrohren, Stahlrohrformstücken,
Rohrleitungen und Verbindungselementen
sowie Sonderkonstruktionen. Die
Gesellschaft ist ferner berechtigt, die
Geschäftsführung von Unternehmen mit
diesem Unternehmensgegenstand zu
übernehmen. Die Gesellschaft ist zu allen
Handlungen berechtigt, die mittelbar oder
unmittelbar den Gesellschaftszweck zu
fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist
zur Errichtung von Zweigniederlassungen
und zum Erwerb von Beteiligungen an
anderen Unternehmen befugt. |
50.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer vertreten oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen, falls neben mehreren
Geschäftsführern weiteren Personen Prokura
erteilt worden ist.
b)
Geschäftsführer:
Seelbach, Hermann, Diplomingenieur,
Hilchenbach
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.02.1972/28.06.1985
b)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so kann die
Gesellschafterversammlung einzelnen oder allen die
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine
Geschäftsordnung zu erlassen und insbesondere den Umfang
der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis zu regeln. |
a)
23.04.2004
Schwunk
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 53-57 Sonderband
Tag der ersten
Eintragung: 09.07.1985
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
493 Amtsgericht Olpe
getreten.
Freigegeben am
23.04.2004. |