HRB 202567: H. Thamann & Leiber GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 24, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 9 a (Einziehung -Amortisation-) beschlossen.
HRB 202567: H. Thamann & Leiber GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Bahnhofstraße 24, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Einzelprokura: Melcher, Dennis, Damme, * ‒.‒.‒‒.
H. Thamann & Leiber GmbH, Neuenkirchen-Vörden, (Bahnhofstraße 24, 49434 Neuenkirchen-Vörden).Geändert, nun: Der name des Geschäftsführers lautet korrekt: Thamann, Johann Hinrich, Neuenkirchen-Vörden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
H. Thamann & Leiber GmbH, Neuenkirchen-Vörden (Bahnhofstraße 24, 49434 Neuenkirchen-Vörden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008. Gegenstand: Betrieb eines Landhandelsunternehmens. Stammkapital: 1.180.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hinrich, Johann, Neuenkirchen-Vörden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der H. Thamann & Leiber & Co. Kommanditgesellschaft, Neuenkirchen (Amtsgericht Oldenburg HRA 110181) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.