H. u. E. Gerresheim Immobilienverwaltungs-GmbH, Jüchen, Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen.Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 25.06.2010 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
H. u. E. Gerresheim Immobilienverwaltungs-GmbH, Jüchen, Frankenstraße 16, 41363 Jüchen.Geschäftsanschrift: Odenkirchener Straße 51-59, 41363 Jüchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Gerresheim Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Jüchen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 7488) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
H. u. E. Gerresheim Immobilienverwaltungs-GmbH, Jüchen (Frankenstraße 26, 41363 Jüchen). Bestellt als Geschäftsführer: Gerresheim, Heinz, Kaufmann, Jüchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.