Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
12 |
|
25.600,00 EUR |
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 16.08.2022
ist das Stammkapital um 100,00
EUR auf 25.600,00 EUR erhöht
und der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 3 (Stammkapital). |
a)
10.11.2022
Dannowski |
HRB 176029 B: H.D. 1. Immobilien Holding GmbH, Berlin, Marburger Straße 17, 10789 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 ist das Stammkapital um 100,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
HRB 176029 B: H.D. 1. Immobilien Holding GmbH, Berlin, Marburger Straße 17, 10789 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Dahlhoff, Günther
HRB 176029 B: H.D. 1. Immobilien Holding GmbH, Berlin, Marburger Straße 17, 10789 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Ziegler, Ralph
HRB 176029 B: H.D. 1. Immobilien Holding GmbH, Berlin, Marburger Straße 17, 10789 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung vom 17.12.2020 wird von Amts wegen berichtigt und in Bezug auf die Firma des übertragenden Rechtsträgers redaktionell berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die H. D. EKZ Mühlhausen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 176591 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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