HRB 361291: H.G. Video-Filmvermietung GmbH, Karlsruhe, Pfinzstraße 72, 76228 Karlsruhe. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 361291: H.G. Video-Filmvermietung GmbH, Karlsruhe, Pfinzstraße 72, 76228 Karlsruhe. Bestellt als Liquidator: Wuhrer, Alexandra, geb. Grünwald, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Liquidator: Grünwald, Thomas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 361291: H.G. Video-Filmvermietung GmbH, Karlsruhe, Pfinzstraße 72, 76228 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Grünwald, Thomas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grünwald, Thomas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Videoland Videofilmvermietung GmbH, Ettlingen (Pfinzstraße 72, 76228 Karlsruhe). Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma), 2 (Sitz) und 19 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: H.G. Video-Filmvermietung GmbH. Sitz verlegt; nun: Karlsruhe.
Videoland Videofilmvermietung GmbH, Ettlingen (Pappelweg 77, 76275 Ettlingen). Bestellt als Geschäftsführer: Grünwald, Thomas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grünwald, Joachim, Kaufmann, Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "H.G. Video-Filmvermietung Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 104348) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.