H.J. Schmidt Centralgrund GmbH, Neuwied (Willi-Brückner-Str. 16-18, 56564 Neuwied). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H.J. Schmidt Industriebeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 11.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
H.J. Schmidt Centralgrund GmbH, Neuwied (Willi-Brückner-Str. 16-18, 56564 Neuwied). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der H.J. Schmidt Industriebeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bendorf (Amtsgericht Koblenz, HRB 6033)) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.