HRB 354285: H.K.S. Verwaltungs GmbH, Eningen unter Achalm, Im Blankensteiner 5, 72800 Eningen unter Achalm. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.12.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 352413: H.K.S. GmbH & Co. KG, Eningen unter Achalm, Im Blankensteiner 5, 72800 Eningen unter Achalm. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: H.K.S. Verwaltungs GmbH, Eningen unter Achalm (Amtsgericht Stuttgart HRB 354285). Im Wege der Sonderrechtsnachfolge eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Heinz K. Schwörer Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Eningen unter Achalm (Amtsgericht Stuttgart HRA 725673). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 354285: H.K.S. Verwaltungs GmbH, Eningen unter Achalm, Im Blankensteiner 5, 72800 Eningen unter Achalm. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.10.2020 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heinz K. Schwörer Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG", Eningen unter Achalm (Amtsgericht Stuttgart HRA 725673) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 354285: H.K.S. Verwaltungs GmbH, Eningen unter Achalm, Im Blankensteiner 5, 72800 Eningen unter Achalm. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Lukas, Kirchentellinsfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 354285: H.K.S. Verwaltungs GmbH, Eningen unter Achalm, Im Blankensteiner 5, 72800 Eningen unter Achalm. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Müller, Lukas, Kirchentellinsfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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