HRA 13441: HAGACON Handels- und Gastronomiekonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flughafen-Restaurant, Stockheim GmbH & Co. Kommanditgesellschaft (nach Firmenänderung nunmehr: Stockheim Systemgastronomie GmbH & Co. KG) am 16.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 13441:HAGACON Handels- und Gastronomiekonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2014 mit der Flughafen-Restaurant, Stockheim GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 6869) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAGACON Handels- und Gastronomiekonzepte GmbH & Co. KG, Düsseldorf (Joseph-Beuys-Ufer 33, 40479 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Stockheim Marken GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 13217) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.