HAKA Baugesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH, Rheinberg (Mühlenhof 15, 47495 Rheinberg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HAKA Baugesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH, Rheinberg (Mühlenhof 15, 47495 Rheinberg). Bestellt als Notliquidator: Bartsch, Dieter, Rechtsanwalt, Krefeld, einzelvertretungsberechtigt.
HAKA Baugesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH, Rheinberg (Mühlenhof 15, 47495 Rheinberg). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2005 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Abwickler. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Abwickler gemeinsam vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Nunmehr Abwickler: Kasberg, Jürgen, Neukirchen-Vluyn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HAKA Baugesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH, Rheinberg (Mühlenhof 15, 47495 Rheinberg). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Kleve (33 IN 88/04) vom 04.07.2005 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.