HRB 4337:HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstr. 1, 32457 Porta Westfalica.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HAMMER Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Süd-West am 20.06.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstr. 1, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2012 mit der HAMMER Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG Süd-West mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen HRA 2791) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstr. 1, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.12.2013 mit der HAMMEr Fachmärkte für Heim-Ausstattung GmbH & Co. KG mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 2791) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstr. 1, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.05.2012 mit der Heimtex Fachmarkt Landau GmbH mit Sitz in Landau (Amtsgericht Landau HRB 2903) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAMMER Heimtex-Fachmärkte Systemzentrale GmbH, Porta Westfalica, Oehrkstr. 1, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Heimtx Fachmerkt Landau GmbH in Landau (AG Landau, HRB 2903) beschlossen. 200.000,00 EUR.
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