HRA 89909: HANDELSHOF HAMBURG GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hamburg, Nartenstr. 31, 21079 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HANDELSHOF KÖLN GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 02.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 89909: HANDELSHOF HAMBURG GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hamburg, Nartenstr. 31, 21079 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2020 mit der HANDELSHOF KÖLN GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 12205) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 89909: HANDELSHOF HAMBURG GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hamburg, Nartenstr. 31, 21079 Hamburg. Geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: EDEKA Foodservice Verwaltungs GmbH, Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 717333). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: HANDELSHOF HAMBURG Beteiligungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 61873).