HRB 100602: HANNOVER Finanz Vermögens- Verwaltungs-Projektgesellschaft mbH VI, Hillerse, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register dsr übernehmenden Rechtsträgers am 04.07.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 100602: HANNOVER Finanz Vermögens- Verwaltungs-Projektgesellschaft mbH VI, Hillerse, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2017 mit der Deciso XXV GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60862) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100602: HANNOVER Finanz Vermögens- Verwaltungs-Projektgesellschaft mbH VI, Hillerse, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2016 mit der HANNOVER Finanz Immobilien Aktiengesellschaft mit Sitz in Hillerse (Amtsgericht Hildesheim HRB 100444) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HANNOVER Finanz Vermögens- Verwaltungs-Projektgesellschaft mbH VI, Hillerse, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HANNOVER Finanz Vermögens- Verwaltungs-Projektgesellschaft mbH VI, Hillerse, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Winkler, Thomas, Bad Nenndorf, * ‒.‒.‒‒.
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