HANNOVER Finanz Vermögensverwaltung Projektgesellschaft mbH II, Hannover, (Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TREUSA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH am 05.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HANNOVER Finanz Vermögensverwaltung Projektgesellschaft mbH II, Hannover (Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover). Bestellt als Geschäftsführer: Hartleib, Alexander, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gerlach, Silke, Hannover, * ‒.‒.‒‒; Winkler, Thomas, Bad Nenndorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.01.2008 mit der TREUSA Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 62314) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.