Die HANNOVER LEASING Investment GmbH aus Pullach ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 199550 verzeichnet. Nach der Gründung am 19.06.2012 hat die HANNOVER LEASING Investment GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist, abgesehen von Geschäften, die ausschließlich zur Anlage des eigenen Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind, die kollektive Vermögensverwaltung nach § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: a. von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB, wenn die Gesellschaft für den geschlossenen inländischen Publikums-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB; vi.Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit in der Durchschau Vermögensgegenstände erworben werden, in die geschlossene inländische Publikums-AIF selbst gemäß diesem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; b. von geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 273ff., 285ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in Vermögensgegenstände investieren, in die auch geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß vorstehendem Buchstaben a. das bei ihnen angelegte Geld investieren dürfen; c. von offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, wenn für Rechnung des AIF neben den in den §§ 230 bis 260 KAGB enthaltenen Vermögensgegenständen ausschließlich Vermögensgegenstände i.S.d. § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstaben e), f) und g) KAGB sowie die in § 253 KAGB genannten Liquiditätsanlagen und Derivate erworben werden dürfen; d. von offenen inländischen Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, wenn die Gesellschaft für den offenen inländischen Spezial-AIF nur in die folgenden Gegenstände investiert: i. Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB, iii. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die jeweils nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. i) und ii) dieses Unterabsatzes sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. für Vermögensgegenstände im Sinne der Nummer 4 des § 261 Abs. 2 KAGB genutzte Infrastruktur gemäß § 261 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 8 KAGB, sowie v. Vermögensgegenstände nach §§ 194 bis 195 KAGB gemäß § 261 Abs.1 Nr. 7 KAGB. e. von Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB; f. von EU-AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt; und g. von ausländischen AIF, deren Anlagepolitik jeweils lit. a. bis lit. e. vergleichbaren Anforderungen unterliegt. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AIF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB und allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 5.000.000,00 EUR. Die HANNOVER LEASING Investment GmbH weist zur Zeit sechs Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).