HANSA Beteiligungs-GmbH, Hamburg (Neue Rabenstr. 15-19, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2008 mit der Kommanditgesellschaft Patricia Schiffahrts- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. & Co. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 74212) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 07.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
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