HRA 124872: HANSA German Office GmbH & Co. KG, Hamburg, Kapstadtring 8, 22297 Hamburg. (Gegenstand nunmehr: 2.1 Ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. 2.2 Die Fondsgesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben: 2.2.1 Immobilien (im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 21 KAGB) einschließlich der zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlichen Vermögensgegenstände; 2.2.2 Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des lit 2.2.1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Absatz 1 Nr. 3 KAGB i.V.m. § 235 Absatz 1 KAGB (nachfolgend "Immobiliengesellschaft" genannt). 2.2.3 Bankguthaben (im Sinne von § 195 KAGB) ausschließlich zur Aufbewahrung von Liquidität; 2.3 Die Fondsgesellschaft darf gemäß § 285 Abs. 1 KAGB nur in Vermögenswerte investieren, deren Verkehrswert ermittelt werden kann. 2.4 Die Fondsgesellschaft erwägt folgenden Grundbesitz zu erwerben; wobei eine Verpflichtung zum Erwerb der Grundstücke und zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages hiermit ausdrücklich nicht begründet wird: 2.4.1 Amtsgericht Emmendingen, Grundbuch von Freiburg, Nr. 29695, Flst. 81, Bismarckallee 8, Eisenbahnstraße 68, Hans-Sachs-Gasse 2 x, Gebäude und Freifläche zu 2.304 qm; 2.4.2 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Grundbuch von Ludwigshafen, Blatt 7965, Flst. 25/17, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 1.012 qm; Flst. 25/21, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 15 qm; Flst. 26/19, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 318 qm; Flst. 26/17, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 21 qm; Flst. 25/23, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 74 qm; Flst. 26/22, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 16 qm; Flst. 26/24, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 1.117 qm; Flst. 54/8, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 108 qm; 2.4.3 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Grundbuch von Ludwigshafen, Blatt 11106, Flst. 26/32, Rathausplatz 10, Gebäude- und Freifläche zu 30 qm; 2.4.4 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Grundbuch von Ludwigshafen, Blatt 4994-4995, jeweils 10,85/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 104-105; Blatt 4996-5003, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 106-113; Blatt 5015-5019, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 125-129; Blatt 5022-5023, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 132-133; 5032-5053, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 142-163; Blatt 5056-5057, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 166-167; Blatt 5060-5066, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 170-176; Blatt 5135-5136, jeweils 12,43/10.000 Miteigentumsanteil am Flst. 122, Schulstraße 9, 11, 13, 15, 17, Gebäude- und Freifläche zu 2.761 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Abstellplatz (PKW) im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 245-246; 2.4.5 Amtsgericht Mannheim, Grundbuch von Mannheim, Nr. 67465, Flst. 3864/9, Stadtteil Schwetzingerstadt, Willy-Brandt-Platz 5, 6, 7, Gebäude- und Freifläche zu 2.465 qm; 2.4.6 Amtsgericht Lübeck, Grundbuch von Lübeck, Blatt 18994, Flst. 112/7, Hansestraße 14, 16, Kreuzweg 5, Hermann-Lange-Straße 1, Gebäude- und Freifläche zu 3.296 qm; 2.4.7 Amtsgericht Emmendingen, Grundbuch von Freiburg, Nr. 25536, Flst. 322, Wilhelmstraße 1 a, 1 b, 1 c, Gebäude- und Freifläche zu 2.279 qm; 2.4.8 Amtsgericht Hannover, Grundbuch von Nordfeld, Blatt 2937, Flst. 1986/1, Vahrenwalder Straße 4, Wörthstraße 43, Gebäude- und Freifläche zu 2.097 qm; 2.4.9 Amtsgericht Hamburg, Grundbuch von Altstadt Nord, Band 55, Blatt 2186, Flst. 431, Alstertor 23, Ballindamm 27, Gebäude- und Freifläche zu 353 qm; 2.4.10 Amtsgericht Leipzig, Grundbuch von Leipzig, Blatt 6765, Flst. 2188/e, Käthe-Kollwitz-Straße 7, 9, Gebäude- und Freifläche zu 601 qm; Flst. 2188/n, Käthe-Kollwitz-Straße 7, Gebäude- und Freifläche zu 481 qm; Flst. 2188/o, Käthe-Kollwitz-Straße 9, Gebäude- und Freifläche zu 527 qm; 2.4.11 Amtsgericht Dresden, Grundbuch von Dresden-Altstadt I, Blatt 3523, Flst. 2220/5, Maxstr. 10, Könneritzstr. 7 zu 906 qm; 2.4.12 Amtsgericht Dresden, Grundbuch von Dresden-Altstadt I, Blatt 3524, Flst. 2220/6, Könneritzstr. 5 zu 496 qm; 2.4.13 Amtsgericht Dresden, Grundbuch von Dresden-Altstadt I, Blatt 3525, Flst. 2220/7, Könneritzstr. 3 zu 530 qm; 2.4.14 Amtsgericht Erfurt, Grundbuch von Erfurt-Süd, Blatt 7029, Flst. 1/5, Tschaikowskistraße 22, 24, Gebäude- und Freifläche zu 2.597 qm; 2.4.15 Amtsgericht Erfurt, Grundbuch von Erfurt-Süd, Blatt 7171, 31.282/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im Unter-, Erd- und erstem Obergeschoß bezeichnet mit Nr. 1 im Aufteilungsplan; Blatt 7172, 5.735/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im Erdgeschoß bezeichnet mit Nr. 2 im Aufteilungsplan; Blatt 7173, 6.943/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im ersten Obergeschoß bezeichnet mit Nr. 3 im Aufteilungsplan; Blatt 7174, 4.552/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im Erdgeschoß bezeichnet mit Nr. 4 im Aufteilungsplan; Blatt 7175, 10.481/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im zweiten Obergeschoß bezeichnet mit Nr. 5 im Aufteilungsplan; Blatt 7176, 13.071/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im zweiten Obergeschoß bezeichnet mit Nr. 6 im Aufteilungsplan; Blatt 7177, 4.829/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im ersten Obergeschoß bezeichnet mit Nr. 7 im Aufteilungsplan; Blatt 7178, 12.437/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im dritten Obergeschoß bezeichnet mit Nr. 8 im Aufteilungsplan; Blatt 7179, 4.822/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im Kellergeschoß bezeichnet mit Nr. 9 im Aufteilungsplan; Blatt 7180, 5.848/100.000 Miteigentumsanteil am Flst. 1/4, Friedrich-Ebert-Straße 62, 63, Gebäude- und Freifläche zu 2.458 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem Teileigentum im Kellergeschoß - KFZ.-Abstellplätze bezeichnet mit Nr. 10 im Aufteilungsplan; 2.4.16 Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle, Blatt 9648, Flst. 2731/100, Georg-Schumann-Platz 10 zu 1.102 qm; Flst. 2732/100 zu 427 qm; Flst. 2733/100 zu 255 qm; Flst. 3115/100 zu 684 qm; Flst. 3402/100, Georg-Schumann-Platz 11 zu 1.943 qm; Flst. 100/51, Niemeyerstr. 4, Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft zu 504 qm; Flst. 100/53, Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft zu 167 qm; 2.4.17 Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle, Blatt 23649, Flst. 4314, Georg-Schumann-Platz, Gebäude- und Freifläche zu 1.320 qm; Flst. 4316, Niemeyerstr. 1, Gebäude- und Freifläche zu 25 qm; Flst. 4318, Niemeyerstr. 2, Gebäude- und Freifläche zu 412 qm; 2.4.18 Amtsgericht Dortmund, Grundbuch von Dortmund B, Blatt 28177, Flst. 378, Semerteichstraße 52, Gebäude- und Freifläche zu 571 qm; Flst. 379, Semerteichstraße 52, Gebäude- und Freifläche zu 2.110 qm; 2.4.19 Amtsgericht Dortmund, Grundbuch von Dortmund B, Blatt 26699, Flst. 239, Semerteichstraße 54, 56, Gebäude- und Freifläche zu 1.191 qm; Flst. 240, Semerteichstraße 54, 56, Gebäude- und Freifläche zu 1.800 qm; 2.4.20 Amtsgericht Frankfurt am Main, Grundbuch von Bockenheim, Blatt 10289, Flst. 11/175, Insterburger Straße 7, Neue Börsenstraße 6, 8, Trakehner Straße 4a, Gebäude- und Freifläche zu 4.463 qm; 2.5 Nicht zu dem Grundbesitz gemäß § 2.4.2 und § 2.4.3 gehören noch zu vermessende Teilflächen aus den Flurstücken 25/17, 26/17, 26/22, 26/24 und 26/32 mit einer Gesamtgröße von ca. 60 m², wie sie in Anlage 2.5 kenntlich gemacht sind (die "Teilflächen"). 2.6 Die Gesellschafter sind sich einig, dass über die notwendige Bewertung des vorgenannten Grundbesitzes hinaus auf eine umfängliche technische, rechtliche und steuerliche Due Diligence vor Ankauf verzichtet wird. 2.7 Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist das Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung oder Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien oder von Anteilen an Immobiliengesellschaften, insbesondere im Hinblick auf den unter § 2.4 aufgeführten Grundbesitz. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit diesem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sofern diese im Einklang mit den Anlagebedingungen i. S. d. § 273 KAGB in ihrer jeweils gültigen Fassung stehen und für eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen der Verwaltung eines Immobilien-AIF zulässig sind. Die Fondsgesellschaft kann diese Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Anlagebedingungen gemäß § 273 KAGB sind für die Fondsgesellschaft verbindlich. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags. Der Erwerb weiterer Vermögensgegenstände gemäß § 2.24 ist grundsätzlich zulässig. 2.8 Die Fondsgesellschaft darf keine Derivate einsetzen, auch nicht zu Absicherungszwecken. 2.9 Die Fondsgesellschaft darf keine Leerverkäufe tätigen. 2.10 Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Fondsgesellschaft tätigt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis gemäß § 34 f Gewerbeordnung (GewO) oder nach § 1 i. V. m. § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. 2.11 Eine gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist unzulässig. Ihre Tätigkeiten sind auf die Verwaltung ihrer direkt gehaltenen Beteiligungen sowie von Grundbesitz und der notwendigen Liquidität beschränkt. 2.12 Kreditaufnahmen sind bis zur Höhe von maximal 20 % des aktuellen Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände und nur zu marktüblichen Bedingungen möglich. Die von einer Immobilien-Gesellschaft nach § 261 Absatz 1 Nr. 3 i.V.m. § 235 KAGB aufgenommenen Kredite sind bei der Berechnung der vorgenannten Grenze nach Satz 1 entsprechend der Beteiligungshöhe der Fondsgesellschaft an der jeweiligen anderen Gesellschaft zu berücksichtigen. 2.13 Die Fondsgesellschaft bestellt eine ihrem Unternehmensgegenstand entsprechende externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft i. S. d. KAGB, der insbesondere die Anlage und Verwaltung des Vermögens der Fondsgesellschaft in Immobilien, Immobilien-Gesellschaften und Bewirtschaftungsgegenstände obliegt (nachfolgend in dieser Funktion "Kapitalverwaltungsgesellschaft" genannt).). Neue Firma: HANSA German Office GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft.
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