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HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg (HRB 93155)

Firmendaten

Anschrift
Billstr. 214
20539 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 93155
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 93155 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH ihren Standort nicht geändert. Die HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 20.03.2009
Veränderung

HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg, (Billstr. 214, 20539 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hansa-Nord-Labor GmbH am 05.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 27.02.2009
Veränderung

HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg, (Billstr. 214, 20539 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2009 mit der Nordlabor GmbH für bautechnische Prüfungen (künftig: Hansa-Nord-Labor GmbH) mit Sitz in Pinneberg (AG Pinneberg HRB 478 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 25.04.2007
Veränderung

HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg (Billstr. 214, 20539 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 mit Ergänzung vom 15.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Kapitalerhöhung ist durch Sacheinlage erfolgt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird verwiesen.