HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg, (Billstr. 214, 20539 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hansa-Nord-Labor GmbH am 05.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg, (Billstr. 214, 20539 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2009 mit der Nordlabor GmbH für bautechnische Prüfungen (künftig: Hansa-Nord-Labor GmbH) mit Sitz in Pinneberg (AG Pinneberg HRB 478 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HANSA-BAU-LABOR Institut für Bau- und Umweltprüfungen GmbH, Hamburg (Billstr. 214, 20539 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 mit Ergänzung vom 15.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 150.000,00 EUR.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Kapitalerhöhung ist durch Sacheinlage erfolgt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird verwiesen.