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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (HRB 12891)

Firmendaten

Anschrift
Kapstadtring 8
22297 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/30057-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.hansainvest.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 1969
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: h: 2.500.000,00 EUR oder mehr
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12891
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
Stellenangebote Service-KVG Sachwertefonds Rentenfonds Real Assets Partner-Fonds Luxemburger Fonds Impressum Immobilienfonds Hansafonds Hamburg Goldfonds Geschäftsführer Gemischte Fonds Fondswelt Financial Assets Edelmetallfonds Datenschutz Dachfonds Aufsichtsbehörde Aktienfonds AIF
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 12891 verzeichnet. Nach der Gründung am 02.04.1969 hat die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. §§ 192 ff. KAGB, - gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB- , welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1 und 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien, f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist - Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien f) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Publikums-AIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§ 292a ff. KAGB 3. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen; sowie EL-TIF, die ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände investieren. 4. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Anlageberatung bezogen auf Vermögensgegenstände, die keine Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sind, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes, - die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage), - Sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 10.500.000,00 EUR. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung weist zur Zeit zwölf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.10.2024)

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Registermeldungen 68

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
68 c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.
V. m. §§ 192 ff. KAGB,
- gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-
, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1
und 2 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann;
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs.
5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an
denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist
- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§
292a ff. KAGB
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie EL-TIF, die
ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2
genannten Vermögensgegenstände
investieren.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
11.06.2024
Goetzke
b)
Fall 83
67 Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder der Prokuristin Frau
Stefanie Kruse mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert, nun
Gößlinghoff, Sonja, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Kracke, Jannes Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Meyer, Birgit, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Petersdorff, Ralph, Rellingen, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Pingel, Falko, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Thevajegan, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
25.04.2024
Düsterhöft
b)
In Ergänzung der
Eintragung vom
22.03.2024
nachgetragen.
66 b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Pauls, Claudia, Krempe, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Prokura erloschen
Pauls, Claudia, Krempe, * ‒.‒.‒‒
a)
22.03.2024
Düsterhöft
65 b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Brinckmann, Nicholas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
04.03.2024
Düsterhöft
64 c)
Berichtigt, nun
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.
V. m. §§ 192 ff. KAGB,
- gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-
, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2. 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;
- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1
und 2 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann;
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs.
5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an
denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist
- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;
- Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§
292a ff. KAGB
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie EL-TIF, die
ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2
genannten Vermögensgegenstände
investieren.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen,
EUInvestmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind.
a)
14.02.2024
Goetzke
b)
Eintragung Nr. 63 Spalte
2 b) vom 06.02.2024 von
Amts wegen berichtigt.
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Historie 50

25.04.2024
Entscheideränderung

Veränderung
Frau Sonja Gößlinghoff
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jannes Christian Kracke
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Birgit Meyer
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Ralph Petersdorff
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Falko Pingel
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Stefan Thevajegan
Prokurist

22.03.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Claudia Pauls
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Claudia Pauls
Geschäftsführer

04.03.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Nicholas Brinckmann
Geschäftsführer

05.01.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Bastian Beneke
Prokurist

04.07.2022
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Stefanie Kruse
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Claudia Pauls
Prokurist

Entscheideränderung
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Birgit Meyer
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ralph Petersdorff
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Falko Pingel
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Stefan Thevajegan
Prokurist

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