68 |
c)
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.
V. m. §§ 192 ff. KAGB,
- gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-
, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1
und 2 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann;
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs.
5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an
denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist
- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsennotierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§
292a ff. KAGB
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie EL-TIF, die
ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2
genannten Vermögensgegenstände
investieren.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
11.06.2024
Goetzke
b)
Fall 83 |
67 |
|
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder der Prokuristin Frau
Stefanie Kruse mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Prokura geändert, nun
Gößlinghoff, Sonja, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Kracke, Jannes Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Meyer, Birgit, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Petersdorff, Ralph, Rellingen, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Pingel, Falko, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒
Prokura geändert, nun
Thevajegan, Stefan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
25.04.2024
Düsterhöft
b)
In Ergänzung der
Eintragung vom
22.03.2024
nachgetragen. |
66 |
|
|
b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Pauls, Claudia, Krempe, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung. |
Prokura erloschen
Pauls, Claudia, Krempe, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
22.03.2024
Düsterhöft |
65 |
|
|
b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Brinckmann, Nicholas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
04.03.2024
Düsterhöft |
64 |
c)
Berichtigt, nun
1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
AIF (kollektive Vermögensverwaltung).
2. Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.
V. m. §§ 192 ff. KAGB,
- gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
- sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
- Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff.
KAGB,
- Immobilien-Sondervermögen gemäß §§
230 ff. KAGB,
- Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§
260a ff. KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-
, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2. 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;
- Offene inländische Spezial-AIF mit festen
Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1
und 2 KAGB, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien,
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann;
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs.
5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an
denen der Spezial-AIF bereits beteiligt ist
- Allgemeine offene inländische Spezial-AIF
gemäß § 282 KAGB - einschließlich
Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
- Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB
genannten Vermögensgegenstände:
a) Wertpapiere,
b) Geldmarktinstrumente,
c) Derivate,
d) Bankguthaben,
e) Immobilien
f) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
g) Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen Investmentvermögen,
h) Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften und Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
i) Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu
Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert
ermittelt werden kann;
- Hedgefonds gemäß § 283 KAGB,
- Geschlossene inländische Publikums-AIF
gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst und
Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8,
285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an
Unternehmen, an denen der geschlossene
Publikums-AIF bereits beteiligt ist,
- Geschlossene inländische Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich
AIF, die die Kontrolle über nicht
börsenorientierte Unternehmen und
Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB
-, welche in die folgenden
Vermögensgegenstände investieren:
- Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland,
- Schiffe, Schiffsaufbauten,
Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile,
- Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile,
- Anlagen zur Erzeugung, Transport und
Speicherung von Strom, Gas oder Wärme
aus erneuerbaren Energien,
- Schienenfahrzeuge,
Schienenfahrzeugbestandteile und
Schienenfahrzeugersatzteile,
- Infrastruktur, die für
Vermögensgegenstände im Sinne von §
261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt
wird,
- die Vermögensgegenstände gemäß § 261
Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB,
- Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
- Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB,
- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB,
- Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB
an Unternehmen, an denen der
geschlossene Spezial-AIF bereits beteiligt
ist,
- Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11
Satz 4 des Kreditwesengesetzes;
- Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§
292a ff. KAGB
3. Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
OGAW, EU-AIF oder ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen; sowie EL-TIF, die
ausschließlich die in diesem § 3 Abs. 2
genannten Vermögensgegenstände
investieren.
4. Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
- die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
- die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung),
- die Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes,
- die Anlageberatung bezogen auf
Vermögensgegenstände, die keine
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes sind,
- die Verwahrung und Verwaltung von
Anteilen an inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen und ausländischen
AIF für andere,
- den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
- den Abschluss von
Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Abs. 1
des Altersvorsorgeverträge-
Zertifizierungsgesetzes sowie von
Verträgen zum Aufbau einer eigenen
kapitalgedeckten Altersversorgung im
Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b
des Einkommensteuergesetzes,
- die Abgabe einer Zusage gegenüber dem
Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen,
bei Beendigung der Verwaltung von
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes angelegter
Vermögen und der Beendigung der
Verwahrung und Verwaltung von Anteilen
an inländischen Investmentvermögen,
EUInvestmentvermögen und ausländischen
AIF mindestens ein bestimmter oder
bestimmbarer Betrag an den Anleger
gezahlt wird (Mindestzahlungszusage),
- Sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
verbunden sind. |
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a)
14.02.2024
Goetzke
b)
Eintragung Nr. 63 Spalte
2 b) vom 06.02.2024 von
Amts wegen berichtigt. |