HRB 25803: HARG Bau GmbH, Remscheid, Ronsdorfer Str. 59, 42855 Remscheid. Änderung zur Geschäftsanschrift: Güldenwerth 39-41, 42857 Remscheid.
HRB 25803:HARG Bau GmbH, Remscheid, Ronsdorfer Str. 59, 42855 Remscheid.Einzelprokura: Gudzevic, Alisa, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25803:HARG Bau GmbH, Remscheid, Ronsdorfer Str. 59, 42855 Remscheid.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.06.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25803:HARG Bau GmbH, Remscheid, Ronsdorfer Str. 59, 42855 Remscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beginn: Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2014. Geschäftsanschrift: Ronsdorfer Str. 59, 42855 Remscheid. Gegenstand: Die Durchführung von Hochbauten, insbesondere in Lohnleistung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Gudzevic, Harun, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Gudzevic, Harun, wohnhaft in Remscheid, geb. ‒.‒.‒‒, unter der Firma Gudzevic Bauunternehmung e.K. in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23824) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.05.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.