HASCO Beteiligungen Deutschland GmbH, Lüdenscheid, Im Wiesental 77, 58513 Lüdenscheid. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HASCO Beteiligungen Deutschland GmbH am 09.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HASCO Beteiligungen Deutschland GmbH, Lüdenscheid, Im Wiesental 77, 58513 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2010 mit der SFR Formenbau GmbH mit Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart 351154) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HASCO Beteiligungen Deutschland GmbH, Lüdenscheid, Im Wiesental 77, 58513 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2010 mit der HASCO Hasenclever GmbH + Co KG mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRA 3072) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HASCO Beteiligungen Deutschland GmbH, Lüdenscheid, Im Wiesental 77, 58513 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 mit der RUNO RUNDTEILE GmbH mit Sitz in Halver (Amtsgericht Iserlohn HRB 3963) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HASCO Beteiligungen Deutschland GmbH, Lüdenscheid (Im Wiesental 77, 58513 Lüdenscheid). Bestellt als Geschäftsführer: Ehrlich, Magister Christoph, Perchtoldsdorf - Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Viehböck, Franz, Maria Enzersdorf/Österreich, * ‒.‒.‒‒.
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