HAUSBAU - Baubetreuungsgesellschaft mbH, Rötha (Freiherren-von-Friesen-Str. 2, 04571 Rötha). Die Verschmelzung wurde am 20.03.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HAUSBAU - Baubetreuungsgesellschaft mbH, Rötha (Freiherren-von-Friesen-Str. 2, 04571 Rötha). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2007 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.02.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.02.2007 mit der HAUSBAU Bauträger- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Rötha (Amtsgericht Leipzig, HRB 7613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.