HAWE Holding AG, München (Streitfeldstr. 25, 81673 München). Die Hauptversammlung vom 30.07.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "HAWE Holding SE" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 174760 ) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HAWE Holding AG, München (Streitfeldstr. 25, 81673 München). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Sochor, Wolfgang, Stötten am Auerberg, * ‒.‒.‒‒.
HAWE Holding AG, München (Streitfeldstr. 25, 81673 München). Die Gesellschaft hat den Entwurf zum Umwandlungsplan zwischen ihr und der HAWE Holding SE, München zur Einsichtnahme eingereicht Art. 37 Abs. 5 SE-VO.
HAWE Holding AG, München (Streitfeldstr. 25, 81673 München). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.03.2008. Gegenstand des Unternehmens: Vermögensverwaltungen aller Art, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 120.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Krogmann, Marcus, München, * ‒.‒.‒‒. Vorstand: Haeusgen, Karl Alexander, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HAWE Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 110232). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.