HRB 7262: HAWKER Vertrieb GmbH, Hagen, Dieckstraße 42, 58089 Hagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HAWKER GmbH am 23.03.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7262: HAWKER Vertrieb GmbH, Hagen, Dieckstraße 42, 58089 Hagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.03.2022 mit der HAWKER GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 3291) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 4355 FL: FFG Beteiligungsgesellschaft mbH, Sitz vormals: Glücksburg, Ballastkai 2, Loft 14, 24937 Flensburg. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: aufgrund Wohnortwechsel; Geschäftsführer: Erichsen, Norbert, * ‒.‒.‒‒, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 7262: HAWKER Vertrieb GmbH, Hagen, Dieckstraße 42, 58089 Hagen. Der mit der HAWKER GmbH, Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 3291) am 27.03.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 25.03.2020 zum 31.03.2020 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HAWKER Vertrieb GmbH, Hagen, Dieckstraße 42, 58089 Hagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Hawker Batterien GmbH mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 7288) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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