HAWO-Markt Gesellschaft mbH, Weener (Drosselgasse 1 - 5, 26826 Weener). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, der HAWO Sonderposten GmbH, Weener, am 24.09.2008 eingetragen worden.
HAWO-Markt Gesellschaft mbH, Weener (Drosselgasse 1 - 5, 26826 Weener). Die Gesellschafterversammlung hat am 14.03.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der HAWO Sonderposten GmbH mit Sitz in Weener (Amtsgericht Aurich, HRB 110743) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.