HRA 61213: Heineke - Borco GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1-3, 27356 Rotenburg. Neue Firma: HB Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG. Prokura erloschen: Aden, Harald Joachim, Wiesmoor, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist geändert.
HRA 61213: Heineke - Borco GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1-3, 27356 Rotenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2016 mit der TAMHART Fahrzeugbau GmbH mit Sitz in Rotenburg (Wümme) (Amtsgericht Walsrode, HRB 70722) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 61213:Heineke - Borco GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1-3, 27356 Rotenburg.Einzelprokura: Aden, Harald Joachim, Wiesmoor, * ‒.‒.‒‒.
Heineke - Borco GmbH & Co. KG, Rotenburg (Wümme), Industriestraße 1-3, 27356 Rotenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.07.2013 mit der Wümme Personalvermittlungs- und Dienstleistungs-GmbH mit Sitz in Rotenburg (Amtsgericht Walsrode, HRB 201902) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.