HBBN Rekers + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rheine, Salzbergener Str. 4 - 6, 48431 Rheine.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft am 30.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HBBN Rekers + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rheine, Salzbergener Str. 4 - 6, 48431 Rheine.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.05.2010 mit der HERDEN BÖTTINGER BORKEL NEUREITER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17721) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HBBN Rekers + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rheine (Salzbergener Str. 4 - 6, 48431 Rheine). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2005. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr.1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Wird die Gesellschaftdurch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater sein. Bestellt als Geschäftsführer: Laute, Thomas, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒; Rekers, Martin, Steuerberater, Spelle, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.