HRA 502045: HBF Bergfelde GmbH & Co. Baubetreuung KG, Buttlar, Frankfurter Straße 29, 36419 Buttlar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Handelsgeschäft ist auf den verbliebenen Gesellschafter HBF Bauverwaltung GmbH mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden und wird von ihm unter der Firma HBF Bauverwaltung gmbH fortgeführt. Die Firma ist erloschen.
HBF Baugesellschaft mbH & Co. Baubetreuung KG, Großenlüder, Bergstraße 16, 36137 Großenlüder. Neuer Sitz: Buttlar. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 29, 36419 Buttlar. Der Sitz ist nach Buttlar (jetzt Amtsgericht Jena HRA 502045) verlegt.
HBF Bergfelde GmbH & Co. Baubetreuung KG, Buttlar, Frankfurter Straße 29, 36419 Buttlar. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 29, 36419 Buttlar. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: HBF Bauverwaltung GmbH, Buttlar (Amtsgericht Jena HRB 506110). Der Sitz ist bei gleichzeitiger Firmenänderung von Großenlüder ( Amtsgericht Fulda HRA 1143) nach Buttlar verlegt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HA.BE.EF.BaugesellschaftmbH & Co.Baubetreuung KG mit dem Sitz in Hosenfeld (Amtsgericht Fulda HRA 1197) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HBF Baugesellschaft mbH & Co. Baubetreuung KG, Großenlüder (Bergstraße 16, 36137 Großenlüder). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HA.BE.EF. Baugesellschaft mbH & Co. Baubetreuung KG mit Sitz in Hosenfeld (Amtsgericht Fulda HRA 1197) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.