HRB 50773: HBG Hamburger Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Tempowerkring 1 b, 21079 Hamburg.
HRB 50773: HBG Hamburger Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geändert, nun Liquidator: Imke, Karl-Georg, Großhansdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 50773: HBG Hamburger Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Imke, Marcus, Kaufmann, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HBG Hamburger Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, (Trettaustr. 22, 21107 Hamburg).Ausgeschieden Geschäftsführer: Imke, Marcus, Großensee, * ‒.‒.‒‒; Reifert, Viola, Großhansdorf, * ‒.‒.‒‒.
HBG Hamburger Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Trettaustr. 22, 21107 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2006 mit der HBF Hamburg-Brandenburgische Fleisch Im- und Export Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 36586) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2006 mit der HFG Im- und Export Vertriebs GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 47930) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.