HBL System GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: IMZ Interdisziplinäres Med. Zentrum GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55810). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HBL System GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: HBL Products GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 69661).
HBL System GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Benrather Schlossallee 113, 40597 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Königsallee 14, 40212 Düsseldorf.
HBL System GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kaiserswerther Markt 16, 40489 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Benrather Schlossallee 113, 40597 Düsseldorf.
HBL System GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Kaiserswerther Markt 16, 40489 Düsseldorf. (Die Entwicklung, die Produktion, der Handel und Vertrieb von medizinischer Kosmetik, Nahrungsergänzungsmitteln, medizinischen Geräten und sonstigen kosmetischen, pharmazeutischen und gesundheitsfördernden Produkten und Geräten und der Betrieb sowie das Franchise-Geschäft von bzw. mit gesundheitsfördernden Fitness-Loungen, sowie nach dem Heilmittelwerbegesetz oder sonstigen Vorschriften werblich zulässig.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiserswerther Markt 16, 40489 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: IMZ Interdisziplinäres Med. Zentrum GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55810), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HBL System UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 64327) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.10.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.