Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Geschäftsanschrift:
Trompeterallee 240, 41189
Mönchengladbach |
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a)
13.10.2023
Cleuvers
b)
Spalte 2b) berichtigend
von Amts wegen
eingetragen |
4 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Trompeterallee 240, 11189
Mönchengladbach |
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a)
06.10.2023
Cleuvers |
HRB 18365: HBM Immobilien GmbH, Mönchengladbach, Dieselstraße 81-83, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.003,00 EUR um 1,00 EUR auf 25.004,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.004,00 EUR.
HRB 18365: HBM Immobilien GmbH, Mönchengladbach, Dieselstraße 81-83, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 3,00 EUR auf 25.003,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.003,00 EUR.
HRA 7063: HBM Immobilien GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, Dieselstraße 81-83, 41189 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 im Wege des Formwechsels in die HBM Immobilien GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 18365) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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